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Der Getreideterminhandel in Deutschland vor und seit der Reichsbörsengesetzgebung
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Der Getreideterminhandel in Deutschland vor und seit der Reichsbörsengesetzgebung
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Wer in einem Vorworte einen sachlichen tlberblick iiber Inhalt und Absicht des Buches sucht, sei auf die Einleitung ver- wiesen. Hier mochte ich Gelegenheit nehmen, meinem verehrten Lehrer, Herm Geheimrat Conrad in Halle, meinen ergebensten Dank fUr die Anregung zu dieser Arbeit auszusprechen. Daneben fiihle ich mich zu herzlichstem Danke verpflichtet gegeniiber meinem Vater, Justizrat Sigismund . Pinner, und gegeniiber meinem Onkel, Herm Reinhold Pinner, deren Kenntnisse und Urteile mir das sichere Vertrauen gaben, daB die hier vor- getragenen Anschauungen berechtigt sind. Berlin, im Februar 1914. W. Pinner. Inhaltsverzeichnis. Seite Einleitung . . . . . . . . . . " . . . . . . . 1 A. Darstellung und wirtschaftliche Bedeutung des Getreideterm- handels . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 I. Darstellung des Getreideterminhandels . . . . . . . . . . 2 a) Die Unterscheidung des Getreideterminhandels vom efl'- tiven Zeithandel. . . . . . . . . . . . . . . 2 b) Die Handelsbedingungen des Getreideterminhandels 4 Fungibilitat der Ware . . . . 4 Einheits- und Minimalquanten 9 Lieferungstermine . . . . . . 9 Sonstige Vertragsbestandteile . 11 c) Kiindigungs- und Liquidationseinrichtungen 12 II. Wirtschaftliche Bedeutung des Getreideterminhandels 14 a) Das Verhaltnis des Terminhandels zum Efl'ektivhandel 14 b) Sicherungsgeschafte. . 16 c) Spekulationsgeschafte . . . . . -. . 22 d) Arbitragegeschafte . . . . . . . . . . 28 III. Angriffe gegen den Terminhandel in Getreide 32 B. Der Getreideterminhandel an den deutschen Produktenborsen vor der ReichsbOrsengesetzgebung 35 Konigsberg 37 Danzig 38 Stettin 40 Hamburg 41 Koln . 42 Posen. . 43 fu n . Frankfurt a. M. . 47 Mannheim . . . 48 Berlin. . . . . 48 C. Die Borsengesetzgebung . 50 a) Die Forderung gesetzlicher Eingriffe und die Borsenenque- kommission . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 b) Das Borsengesetz vom 22. Juni 1896. . . . . . . . . . . 55 c) Die Auflosung der Berliner ProduktenbOrse und das Hande- rechtliche Lieferungsgeschaft . . . . . . . . . . . . . . 57 d) Die Wirkung des Terminhandelsverbotes in Getreide . . .