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Der Einfluß der Treuhandanstalt auf die Gestaltung der arbeits- und sozialrechtlichen Verhältnisse
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Der Einfluß der Treuhandanstalt auf die Gestaltung der arbeits- und sozialrechtlichen Verhältnisse
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Im folgenden Text sollen Zusammenhänge und Wechselwirkungen zwi- schen der Institution sowie den Aufgaben der Treuhandanstalt einerseits und den Regeln des Arbeitsrechts andererseits untersucht werden. Auf den ersten Blick mag diese Verknüpfung unpassend erscheinen, da die Treuhandanstalt weder in ihrer privatrechtlichen noch in ihrer öffentlich-rechtlichen Funktion unmittelbar mit dem Arbeitsverhältnis der Beschäftigten in den Treuhandun- ternehmen verbunden war. In ihrer privatrechtlichen Funktion war die Treu- handanstalt unmittelbar oder mittelbar Anteilseignerin von Treuhandunter- nehmen und damit nicht als Arbeitgeber der Beschäftigten der Treuhandun- ternehmen zu qualifizieren. Die in der öffentlich-rechtlichen Funktion der Treuhandanstalt erlassenen Verwaltungsakte oder sonstigen Handlungen re- geln wiederum nicht unmittelbar die Arbeitsverhältnisse der Beschäftigten in den Treuhandunternehmen. Insofern könnte eine Untersuchung der Bezie- hungen zwischen der Treuhandanstalt und dem Arbeitsrecht sich nur auf die Auswirkungen des Handeins der Treuhandanstalt auf das Arbeitsrecht be- ziehen. Ein solcher Ansatz würde jedoch zu kurz greifen. Die Treuhandanstalt war in Deutschland die maßgebliche Privatisierungsinstitution; sie hatte zen- trale Aufgaben bei der Transformation der gesamten Rechts- und Sozial be- ziehungen in den früheren volkseigenen Betrieben und Kombinaten. Ihr ob- lagen nach § 2 Abs. 6 TreuhandG die Aufgabe der Entwicklung sanierungs- fähiger Betriebe zu weubewerbsfähigen Unternehmen sowie die Herausbil- dung marktfähiger Unternehmen und einer effizienten Wirtschaftsstruktur. Nach § 8 TreuhandG gewährleistete sie die Aufgaben der Privatisierung durch Veräußerung von Geschäftsanteilen oder Vermö- gensanteilen, Sicherung der Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen so- wie der Stillegung und Verwertung des Vermögens von nicht sanierungsfä- higen Unternehmen oder Unternehmensteilen.