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Die Haftung der Plattformbetreiber gemaeß § 25e UStG und moegliche Alternativen ihrer Einbeziehung in die Umsatzsteuererhebung: Untersuchung der Haftung nach § 25e UStG, einer eigenen Steuerschuld der Plattformbetreiber und weiterer Moeglichkeiten ihrer E
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Die Haftung der Plattformbetreiber gemaeß § 25e UStG und moegliche Alternativen ihrer Einbeziehung in die Umsatzsteuererhebung: Untersuchung der Haftung nach § 25e UStG, einer eigenen Steuerschuld der Plattformbetreiber und weiterer Moeglichkeiten ihrer E
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Die Haftung der Plattformbetreiber gemaeß § 25e UStG und moegliche Alternativen ihrer Einbeziehung in die Umsatzsteuererhebung: Untersuchung der Haftung nach § 25e UStG, einer eigenen Steuerschuld der Plattformbetreiber und weiterer Moeglichkeiten ihrer E
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Durch das rasche Wachstum von Online-Plattformen haben sich neuartige
Steuerausfallrisiken und erhebliche administrative Herausforderungen der Besteuerung
ergeben. Die Bewältigung dieser Probleme hängt wesentlich von der Einbeziehung der
Plattformbetreiber ab. Eine Möglichkeit der Einbeziehung stellt dabei die Haftung der
Plattformbetreiber dar, wie sie in § 25e UStG geregelt wurde. Die weitreichende
Regelungswirkung begründet jedoch erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. Die
Autorin überprüft die Regelung des § 25e UStG in verfassungsrechtlicher und
rechtspolitischer Hinsicht umfassend und tiefgehend. Darüber hinaus nimmt sie
vergleichend weitere Regelungsmodelle in den Blick, um die Stärken und Schwächen des
§ 25e UStG aufzudecken und einen Reformvorschlag zu entwickeln.
Steuerausfallrisiken und erhebliche administrative Herausforderungen der Besteuerung
ergeben. Die Bewältigung dieser Probleme hängt wesentlich von der Einbeziehung der
Plattformbetreiber ab. Eine Möglichkeit der Einbeziehung stellt dabei die Haftung der
Plattformbetreiber dar, wie sie in § 25e UStG geregelt wurde. Die weitreichende
Regelungswirkung begründet jedoch erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. Die
Autorin überprüft die Regelung des § 25e UStG in verfassungsrechtlicher und
rechtspolitischer Hinsicht umfassend und tiefgehend. Darüber hinaus nimmt sie
vergleichend weitere Regelungsmodelle in den Blick, um die Stärken und Schwächen des
§ 25e UStG aufzudecken und einen Reformvorschlag zu entwickeln.